 |
Herzlich Willkommen!
Wir, Dipl.-Ing. W. Krieg und Dipl.-Ing.oec T.Krieg vom Ingenieurbüro
Krieg GbR, freuen uns sehr Sie auf unserer Website zu begrüßen.
Jeder Unternehmer wird im Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet alle Maßnahmen zu treffen,
um die Gesundheit der Arbeitnehmer durch sichere Arbeitsprozesse zu
gewährleisten.
Eine Freistellung des Unternehmens von der Verpflichtung einer
Fachkraft für Arbeitssicherheit gibt es nicht!
Es gibt aber die Möglichkeit ein externes Dienstleistungsunternehmen
zu verpflichten, welches sich zur Maxime gemacht hat:
Bestmögliche Beratung, um eine optimale Sicherung der Arbeitnehmer
mit den preisgünstigsten Mitteln zu ermöglichen.
Wir sind dabei für Klein- und Mittelständische Unternehmen der
ideale Partner, weil uns speziell bei diesen Klientel die Probleme
bei der Gestaltung eines optimalen Arbeits- und Gesundheits-
schutzsystems bestens bekannt sind und wir hier optimale Lösungsstrategien
bieten können. Aber auch größeren Unternehmen, welche diese Thematik möglicher-
weise outsourcen möchten, können wir mit unserem Büro helfen.
|
|